Erste Hilfe Fortbildung
Die Fortbildung für betriebliche Ersthelfer (DGUV Vorschrift 1) sollte innerhalb von 2 Jahren nach der Erste Hilfe Grundausbildung oder der letzten Fortbildung erfolgen. Der Kurs umfasst 9 Unterrichtsstunden. Die Kosten übernimmt für Firmen grundsätzlich die zuständige Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse.
Für die Mitgliedsbetriebe der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) muss vor Kursbeginn bei der BGN das Formular für die Kostenübernahme beantragt werden (BGN-Formular). Bitte bringen Sie dieses Formular im Original mit Unterschrift und Stempel des Unternehmen zum Kurs mit oder senden Sie uns das Formular im Original per Post zu.
Außer für Betriebshelfer gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass Erste Hilfe Kenntnisse aufgefrischt werden müssen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) empfiehlt jedoch, spätestens alle zwei Jahre erneut einen Kurs zu besuchen.
Im Kurs werden in Theorie und Praxis die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen wiederholt und vertieft. Zudem ist es möglich, auf bestimmte Erfahrungen der Ersthelfer und betriebsspezifische Themen einzugehen.
Die Erste Hilfe Fortbildung wird auch als Training bzw. Auffrischung bezeichnet.
Wir bieten als Ihnen als Erweiterung Ihrer Qualifikation auch die Ausbildung zum Brandschutzhelfer an.