Erste Hilfe Grundausbildung
Die Erste Hilfe Grundausbildung gilt als Voraussetzung für die betrieblichen Ersthelfer und als Erste Hilfe Kurs für alle Führerscheine. Betriebliche Ersthelfer müssen alle 2 Jahre eine Erste Hilfe Fortbildung besuchen.
Die Kosten für die Ersthelferausbildung in Firmen übernimmt grundsätzlich die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Für die Mitgliedsbetriebe der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) muss vor Kursbeginn bei der BGN das Formular für die Kostenübernahme beantragt werden (BGN-Formular). Bitte bringen Sie dieses Formular im Original mit Unterschrift und Stempel des Unternehmen zum Kurs mit oder senden Sie uns das Formular im Original per Post zu.